Was kostet der Sachverständige?
Beim Privatauftrag gilt die freie Honorarvereinbarung, bei der Stundensätze, Gesamtpauschalen oder Prozentsätze vereinbart werden können. Ohne Vereinbarung gilt die übliche Vergütung nach dem Werkvertragsrecht des BGB. Für gerichtliche Gutachten gelten die Stundensätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG), zwischen 105 und 160 Euro, je nach Gruppenzugehörigkeit des Sachverständigen.
Wer bezahlt die Gutachterkosten?
Bei einem Haftpflichtschaden, der durch einen unverschuldeten Unfall entstanden ist, ist es üblich, dass die Versicherung der gegnerischen Partei die gesamten Kosten für das Kfz-Gutachten übernimmt. Dies beinhaltet die Begutachtung des Fahrzeugs sowie die Erstellung eines detaillierten Gutachtens, das den Umfang der Schäden dokumentiert und eine Schadenshöhe festlegt.
Warum zuerst zum Gutachter nach einen Unfall?
Ein Besuch beim Kfz-Gutachter vor der Werkstatt bietet den Vorteil, dass der genaue Umfang des Schadens dokumentiert wird, bevor Reparaturen durchgeführt werden. Dadurch können alle relevanten Informationen für Versicherungsansprüche oder rechtliche Schritte rechtzeitig gesichert werden, um eine reibungslose Abwicklung des Schadensfalls sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentlich bestellt und vereidigt"?
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht gesetzlich geschützt, was bedeutet, dass jeder ohne staatliche Zulassung als solcher auftreten kann. Um Verbraucher zu schützen, können besonders sachkundige und erfahrene Personen gemäß § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt werden, um Gutachten auf einem bestimmten Spezialgebiet zu erstatten. Diese Bestellung erfolgt durch Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Handwerkskammern, IHKs, Landwirtschaftskammern sowie Architekten- und Ingenieurkammern.
Was hat die Öffentliche Bestellung für eine Bedeutung?
Die öffentliche Bestellung nach § 36 der Gewerbeordnung zielt darauf ab, Gerichten, Behörden, Unternehmen und der Öffentlichkeit besonders verlässliche und glaubwürdige Sachverständige auf einem spezifischen Sachgebiet zur Verfügung zu stellen. Sie erleichtert die Suche nach qualifizierten Sachverständigen, da diese von der bestellenden Stelle nach bestimmten Kriterien geprüft und überwacht werden. Die öffentliche Bestellung erfolgt im öffentlichen Interesse und dient nicht den persönlichen Zielen eines Bewerbers. Sie ist keine Berufszulassung, sondern eine Anerkennung besonderer Qualifikationen.
Wie beauftragt man den Sachverständigen?
Bei Privataufträgen schließen Auftraggeber und Sachverständige nach Klärung der Beweisfrage einen Werkvertrag ab, der Aufgabenstellung, Zeitrahmen, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Pflichten des Sachverständigen und Honorar festlegt.
Die Kammern vermitteln Sachverständige, die unmittelbare Kontaktaufnahme und Vertragsabschluss obliegen dem Suchenden. Im Gerichtsverfahren sollte der Kontakt mit dem Sachverständigen vermieden werden, um Befangenheitsgründe zu vermeiden.